Allgemeine Geschäftsbedingungen Turijobs.at
Anzeigenschaltung / Anzeigenvertrag
Anzeigenvertrag im Sinne der hier aufgeführten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Vertrag
über die Einschaltung einer oder mehrerer Anzeigen
oder auch Banner eines Stellenanbieters oder
anderer Auftraggeber auf unserem Internetportal /
Internetseiten, zum Zwecke der Bekanntmachung und
Verbreitung.
Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich
unsere hier veröffentlichten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die auf unseren Seiten
veröffentlichten Konditionen. Entgegenstehende oder
von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten der
Geltung ausdrücklich, schriftlich und rechtzeitig
zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch, für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, in der
jeweils zum Zeitpunkt des letzten
Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Mit Nutzung
unserer Dienste bestätigt unser Geschäftspartner
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und
akzeptiert zu haben.
Vertragsabschluss
Ein Anzeigenvertrag zwischen uns und unserem
Auftraggeber kommt zustande, wenn:
Der Auftraggeber seinen Auftrag und/oder
Anzeigentext schriftlich per Mail, an uns
übermittelt hat und/oder wenn die Anzeige des
Auftraggebers direkt online von diesem, oder einem
Erfüllungsgehilfen geschaltet und somit im Internet
verbreitet wurde. Ein zustande gekommener
Vertragsabschluss liegt ferner dann vor, wenn ein
von uns erstelltes Angebot z.B. Rahmenvereinbarung,
schriftlich angenommen und von uns bestätigt wurde.
Spätere, nach der Auftragserteilung seitens des
Auftraggebers mitgeteilte Rücktritte, sind nur aus
wichtigem Grunde zulässig und berechtigen uns,
mindestens 50% des entgangenen Auftragswertes an
den Auftraggeber zu berechnen und sofort fällig zu
stellen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der
Auftrag als abgeschlossen gilt, entsprechende
Vorarbeiten von uns bereits geleistet wurden und
die technische Einrichtung und Abwicklung des
Auftrags im wesentlichen abgeschlossen ist. Wir
behalten uns vor, unpassende oder unzulässige
Anzeigen eines Auftraggebers ohne weitere
Begründung abzulehnen und dem Auftraggeber dies
schriftlich mitzuteilen.
Rahmenvereinbarungen die über eine bestimmte Menge
und einen festgelegten Zeitraum getroffen und zu
Beginn der Laufzeit gem. dem aktuellen
Anzeigentarif kalkuliert wurden, enden als
Nutzungsrecht mit dem Ende der festgelegten
Laufzeit. Nimmt der Auftraggeber einen Teil dieser
Anzeigen während der Laufzeit der Vereinbarung
nicht ab, besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Nicht verbrauchte Anzeigenkontingente aus der
abgelaufenen Rahmenvereinbarung können nach Ende
der Laufzeit ohne Aufpreis, über einen Zeitraum von
60 Tagen eingeschaltet werden. Für Anzeigen die
nach diesem Zeitpunkt und nach Ablauf der 60 Tage-
Kulanzfrist eingeschaltet werden, berechnen wir pro
Innanspruch genommener Anzeigenschaltung 20%
Aufpreis; für Nachschaltungen innerhalb 90 Tagen;
25% Aufpreis für Nachschaltungen innerhalb 180
Tagen und 45% - Aufpreis für Nachschaltungen
innerhalb 360 Tagen, nach dem Ende der Kulanzfrist
automatisch und ohne weiteren Schriftverkehr
innerhalb dieser Bestimmungen. Aufpreise beinhalten
die Prolongation/Fristverlängerung, die jeweils
aktuellen Anzeigentarifpreise und unser komplettes
Handling inklusive aller entstehender
Bearbeitungskosten ohne weiter erforderliche
Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
Direkt online geschaltete oder durch die
Anzeigenschaltung des Auftraggebers herbeigeführte
Anzeigenpublikation, gem. unserer AGB, entsprechen
einem geschlossenen Anzeigenauftrag auch dann, wenn
die Anzeige kurze Zeit später vom Kunden storniert
wird oder in der Online-Selbstverwaltung über die
Nutzung der Kundenbenutzerdaten gelöscht wird bzw.
sich der Anzeigenkunde/Auftraggeber auf einen
"Irrtum" oder Nichtkenntnis dieser AGB beruft.
Änderungen und/oder Ergänzungen eines schriftlichen
oder mündlichen Vertragsabschlusses, sowie
Erklärungen oder Einzelanweisungen bedürfen
zwingend der Schriftform. Diese Form gilt auch per
e-mail als erfüllt.
Leistungsbeschreibung
Der nach 2 vorgenommene Vertragsschluss
verpflichtet uns zur Veröffentlichung, der vom
Auftraggeber in Auftrag gegebenen Leistung, auf der
Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
der damit in direktem Zusammenhang stehenden
Konditionen, die auf unseren Seiten aufgeführt
sind.
Die Leistungserbringung erfolgt umgehend. Die
Veröffentlichungsdauer der Anzeigen beträgt täglich
mindestens 20 Stunden, an 30 Tagen. Darüber hinaus
gelten die Leistungsbeschreibungen unserer
besonderen Bedingungen für andere
Leistungsbereiche.
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
Beginn der Veröffentlichung
Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt, zu dem mit dem Auftraggeber, vereinbarten Zeitpunkt. Wurde kein Zeitpunkt vereinbart, so erfolgt die Veröffentlichung
unverzüglich nach Erteilung/Übermittlung des Anzeigenauftrages und der seitens des Auftraggebers, zur Verfügung gestellten Daten. Der Auftraggeber verpflichtet
sich zur kompletten Anlieferung der einwandfreien Daten und diesbezüglichen Mittel, spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Verzögerungen,
die durch die nicht einwandfreie Anlieferung des Auftraggebers entstehen, inhaltlich oder textlich, können uns nicht angelastet werden. Der Auftragnehmer
kann seinerseits gestaltete Anzeigen, hier Premium-Anzeigen genannt, dem Auftraggeber mittels eines elektronisch übermittelten Korrekturabzugs,
vor der Einschaltung vorlegen, um dem Auftraggeber evtl. Korrekturen oder Änderungen der Vorlage zu ermöglichen. Bestehen keine Änderungswünsche des
Auftraggebers oder erfolgt auf die Korrekturvorlage, innerhalb 48 Stunden, keine gegenteilige Reaktion, ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer
ausdrücklich und automatisch zur umgehenden Veröffentlichung und Verbreitung des beauftragten Anzeigeninhalts in der vorliegenden Form und Ausführung ohne
weitere Verzögerungshinweise. Später gewünschte Änderungen durch den Auftraggeber in Text, Design, Farbe, Austausch der Stellenanzeige oder andere wesentliche Änderungen werden vom Auftragnehmer
mit einem Mindestsatz von Euro 120,- pro angefangener Stunde, ohne das es eines besonderen zusätzlichen Hinweises bedarf, an den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Veröffentlichung von Expressanzeigen über die Selbsteingabe erfolgt nach der Registrierung, Erstellung der Anzeige und elektronischen Beauftragung umgehend,
spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag auf den Seiten des Jobportals und gilt als erteilter Auftrag im Sinne der AGB.
Die Leistungsvergütung der unsererseits zu
erbringenden Leistungen bestimmt sich aus der, auf
unserer Konditionsseite veröffentlichten
Preisliste. Ausschließliche Gültigkeit hat die
Preisliste, die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder
Direktschaltung auf den Seiten veröffentlicht ist.
Preise für Sonderleistungen oder spezielle
Aktionsangebote, die sich auf der Konditionsseite
nicht finden, werden zwischen uns und dem
Auftraggeber individuell abgesprochen und von uns
schriftlich bestätigt.
Kosten -und Zahlungsvereinbarungen
Die Kosten für das gewählte und beauftragte
Leistungselement ergeben sich aus unserer
Preisliste, auf der Seite Konditionen oder aus
unserem schriftlich bestätigten Angebot bzw.
unserer Auftragsbestätigung an den Auftraggeber,
soweit vor der Schaltung ein individuelles Angebot
erstellt wurde.
Die erste Korrektur
einer Anzeige vor der Veröffentlichung wird nicht
berechnet. Soweit die, durch die Korrektur
entstehenden Kosten, den üblichen Zeitaufwand und
den normalen Umfang einer Korrektur von 15 Minuten
übersteigen, berechnen wir einen zusätzlichen
Pauschalsatz in Höhe von € 95,-.
Die erste Korrektur eines Leistungselements nach
dessen Schaltung ist kostenfrei, auch dann, wenn
Sie nicht auf einer fehlerhaften Ausführung
unsererseits beruht. Wir verpflichten uns, auf
Anforderung des Auftraggebers, während des
Zeitraumes der Veröffentlichung Änderungen
vorzunehmen, sofern uns diese technisch und
inhaltlich zumutbar sind. Ausgeschlossen davon sind
alle Veränderungen, die die Identität des
Leistungselementes betreffen, sodass im Falle der
vorgenommenen Änderung nicht mehr das ursprüngliche
sondern ein neues Angebot ausgeschrieben sein
würde.
Änderungen geringfügiger Art mit einem max.
Zeitaufwand bis zu 15 Minuten führen wir vor der
Veröffentlichung kostenfrei durch. Der darüber
hinausgehende Zeitaufwand wird mit einem
Pauschalsatz in Höhe von € 95,- berechnet. Dies
trifft insbesondere dann zu, wenn Anzeigen
nach der bereits erfolgten Einschaltung verändert
oder ergänzt werden müssen. Der Auftraggeber
anerkennt diesen Passus, ohne dass es einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung oder
Bestätigung bedarf.
Die Vergütung des Pauschalsatzes entfällt, soweit
die erste Korrektur von uns zu vertretende
Mängel enthält, die wir im Rahmen unserer
Sorgfaltspflicht zu vertreten haben.
Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens 5 Tage
nach Beauftragung, auch dann, wenn unsere
Leistungen bis dahin
aufgrund
eines vom Auftraggeber zu vertretenden Grundes,
nicht erbracht werden konnten.
Unser Zahlungsanspruch wird in voller Höhe ohne
Abzüge, sofort fällig. Spätestens 5 Tage nach
Rechnungsdatum tritt gemäß §286 Abs. 3 BGB Verzug
ein, wodurch Mahngebühren in Höhe von 25,- € sowie
gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz jährlich anfallen. Außergerichtliche
sowie gerichtliche Kosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
Aussergerichtliche sowie gerichtliche Kosten gehen zu Lasten des Auftragggebers.
Unsere Rechnungen werden dem Auftraggeber/Anzeigenkunden grundsätzlich auf
elektronischem Wege per Email übermittelt. Nach Paragr.14 Abs.1 Satz 7 sind Rechnungen
auf Papier zu übermitteln.Eine elektronische Übermittlung ist nur mit Zustimmung des
Empfängers zulässig. Der Auftraggeber stimmt in Anerkennung unserer AGB dem
elektronischen Rechnungsversand bzw.Rechnungsempfang unwiderruflich zu.
Rechnungszahlungen an uns sind grundsätzlich unbar durch Überweisung auf eines der
von uns auf der Rechnung genannten Konten vorzunehmen. Die Rechnungsstellung kann
nach unserer Wahl auch durch eine Tochtergesellschaft oder Finanzierungsgesellschaft
unter Anwendung der Kundendaten erfolgen. Rechnungszahlungen per Verrechnungs-oder
Orderscheck können nicht akzeptiert werden und entlasten den Auftraggeber nicht von der
Forderung. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Rechnungsausgleich unter Abzug eines
Skontoabzuges innerhalb 3 Tagen ab Rechnungsdatum vorzunehmen. Der gewährte Skonto
findet sich auf unserer Rechnung.
Sämtliche Abzüge, die uns am Rechnungsbetrag
entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und
werden von uns mit einem Kostensatz in Höhe von
10,- € für die notwendige zusätzliche
Rechnungsstellung an den Zahlungspflichtigen,
berechnet.Der Auftragnehmer ist im Falle eines
Zahlungsverzugs berechtigt, die
Erbringung/Veröffentlichung einzelner Leistungen
bis zur vollständigen Zahlung des rückständigen
Betrages auszusetzen. Steht dem Auftraggeber ein
Zurückbehaltungsrecht zu, gilt diese Bestimmung
nicht. Wurde mit dem Auftraggeber eine
Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, deren Termin
ohne weitere Aufforderung nicht spätestens 3 Tage
nach Fälligkeit eingehalten wurde, wird der gesamt
geschuldete Restbetrag umgehend und sofort in
voller Höhe fällig.
Gewährleistung und Verzug
Wir gewährleisten eine, den marktüblich technischen
Standards entsprechende Umsetzung, der vom
Auftraggeber in Auftrag gegebenen und von uns zu
erbringenden, im Internet zu veröffentlichenden
Leistungen und sind bemüht, alle technischen
Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele zu
gewährleisten.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert,
dass technische Störungen nicht generell
ausgeschlossen werden können.
Ein Mangel ist dann nicht gegeben, wenn die
Umsetzung des vom Auftraggeber erteilten Auftrages,
aufgrund technischer Sonderfälle unmöglich ist und
die außerhalb unseres zu verantwortenden
Einflussbereiches liegen.
Mängelansprüche bei unerheblicher Abweichung der
Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen nicht.
Soweit sich der Auftraggeber auf Mängel beruft,
muss dies spätestens innerhalb von 2 Tagen, nach
Veröffentlichung auf unseren Seiten schriftlich
angezeigt werden. Mängelhaftung werden von uns
durch Prolongation, einer verlängerten Schaltung
entsprochen. Soweit diese nicht zum angestrebten
Ergebnis führt, kann der Auftraggeber Minderung
verlangen oder von einem Rücktrittsrecht für
weitere Buchungen Gebrauch machen. Bei mehrmaligen
Wiederholungsfällen steht dem Auftraggeber sein
Sonderkündigungsrecht des Vertrages für die Zukunft
zu. Der Vertrag kann jedoch nicht mit Wirkung für
bereits veröffentlichte Leistungen gekündigt
werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle
Informationen und diesbezügliche Unterlagen so
rechtzeitig wie möglich zukommen zu lassen, damit
die Erreichung der beabsichtigen Ziele von uns
eingehalten werden kann.
Hierzu gehört insbesondere die Anlieferung der
Anzeigentexte und Layouts in digitaler Form. Der
Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung der
entsprechenden Beschreibungen, um uns die Erfüllung
der Voraussetzungen zu ermöglichen. Erfüllt der
Auftraggeber die Voraussetzungen nicht, so
verlängern sich unsere Fristen zur
Leistungserfüllung, entsprechend zeitlich
angemessen. Bezieht sich die Nichteinhaltung der
Fristen auf höhere Gewalt, so verlängern sich die
Fristen bis zur Erbringung der Leistung
entsprechend.
Soweit wir in Verzug geraten und der Kunde
glaubhaft machen kann, dass ihm ein Schaden
entstanden ist, so steht dem Auftraggeber eine
Entschädigung in Höhe von höchstens 5 % des
Insertionspreises, für die nicht rechtzeitig
veröffentlichten Leistungen, frühestens nach Ablauf
des 8. Tages zu.
Weitergehende oder andere Ansprüche und Rechte
wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind
ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich
innerhalb von 5 Tagen auf unser Verlangen zu
erklären, ob er wegen der Verzögerung weiter auf
die Leistung besteht oder welche Ansprüche und
Rechte er geltend macht
Urheberrechte
Für den Inhalt, dessen Richtigkeit und rechtliche
Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen oder
anderen Leistungselementen, zur Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen haftet
ausschließlich der Auftraggeber.
Es besteht unsererseits keine Verpflichtung, die
Text- oder Bildunterlagen auf Rechte Dritter zu
überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns mit der
Übergabe und Veröffentlichung von Ansprüchen
Dritter frei, die ggf. von Dritter Seite erwachsen.
Werden im Rahmen einer Veröffentlichung
Markenrechte benutzt, erteilt uns der Auftraggeber
entlang seiner Beauftragung die Genehmigung, zu
deren Nutzung und sichert uns zu, dass er zu deren
Nutzung berechtigt ist.
Mit der Erstellung und Veröffentlichung aller
Publikationen erwerben wir automatisch die
alleinigen Urheberrechte und diesbezügliche
Leistungsschutzrechte. Die Zahlung des Entgeltes
für die vereinbarte Leistung durch den Auftraggeber
beinhaltet, soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde, keine Abtretung von
Urheberrechten und/oder Leistungsschutzrechten
(z.B. HTML-Layout) an den Auftraggeber oder der für
ihn tätigen Agentur.
Soweit die von uns veröffentlichte Publikation,
durch den Auftraggeber selbst oder durch seine
Agentur einschließlich eines HTML-Quelltextes
erstellt wurde, räumt uns der Auftraggeber das
ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Publikation
in allen Nutzungsarten zu nutzen, die im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung stehen.
Insbesondere räumt uns der Auftraggeber das Recht
ein, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht im
eigenen Namen abzuwehren und hieraus entstehende
Schadensersatzansprüche im eigenen Namen geltend zu
machen.
Sämtliche von uns erstellten Publikationen, Texte,
Bilder u.a. unterliegen unseren Rechten. Ausnahmen
bilden Texte, Bilder, HTML-Quelltexte, die vom
Auftraggeber oder seiner Agentur zur Verfügung
gestellt wurden.
Der Auftraggeber trägt die alleinige wettbewerbs-,
presserechtliche und sonstige Verantwortung für die
uns überlassenen und zur Veröffentlichung
bestimmten Inhalte.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass nicht
genehmigte Publikationen von Seiten Dritter nicht
von uns verhindert werden können. Dies trifft in
seltenen Fällen auch auf Selbsteingaben, über unser
Registrierungssystem zu.
Soweit Publikationen von Dritten
unberechtigterweise übernommen oder über unser
System eingestellt werden, werden wir dies
technisch und rechtlich unterbinden.
Registrierungen und Veröffentlichungen die über das
Direkteingabesystem erfolgen, lassen sich technisch
nachvollziehen.
Unser Auftraggeber ermächtigt uns dererlei
Publikationen nachzuvollziehen.
Auftraggeber, denen im einzelnen Fall
Sonderkonditionen zu ermäßigten Preisen außerhalb
unserer Konditionen auf der Preisliste angeboten
werden, sind nur und ausschließlich für den
Empfänger bestimmt und nicht übertragbar. Weiterhin
gelten Sie nur für den konkreten Fall oder einen
bestimmten Zeitraum.
Sonderkonditionen gelten nicht für die Agentur des
Auftraggebers oder nur dann, wenn Sie unter
Berücksichtigung einer AE-Vergütung ausdrücklich
schriftlich von uns bestätigt wurden.
Datenschutz und Geheimhaltung
Wir verpflichten uns alle Informationen und Daten
die uns unser Auftraggeber zur Durchführung des
Auftrags zur Verfügung stellt, vertraulich zu
behandeln und keinen Dritten zur Verfügung zu
stellen. Die Verpflichtung tritt automatisch bei
Beauftragung ein und gilt auch nach der Beendigung
des schriftlich oder auf elektronischem Wege
geschlossenen Vertrages.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in
maschinenlesbarer, gespeicherter Form und wird
maschinell verarbeitet. Wir unterrichten unsere
Auftraggeber darüber, dass wir die Erfassung gem. §
33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes vornehmen
und uns dieser Verpflichtung verschreiben.
Um den sicheren und vertraulichen Umgang zu
gewährleisten und größtmöglichste Sorgfalt
gespeicherter Benutzerdaten sicherzustellen,
verpflichtet sich der Auftraggeber, Passwörter und
Benutzernamen keinen unberechtigten Dritten zur
Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann,
wenn über die Zugangskennung Publikationen,
Veränderungen oder Löschungen im Bereich
selbstverwalteter Anzeigen zugelassen sind.
Soweit dem Auftraggeber nicht autorisierte
Handlungen bekannt werden, verpflichtet er sich,
uns dies unverzüglich mitzuteilen. Verletzungen
unserer AGB oder einzelnen Bestandteile berechtigen
uns den Zugang umgehend zu sperren und den Service
ohne weitere Benachrichtigung zu beenden. Die
Verpflichtung zur Zahlung bleibt davon unberührt.
Haftungshinweis Banner und Links
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Sonstiges
Erfüllungsort ist Wien
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen
Gerichtsstand in Österreich, so ist Wien
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
der Nutzung und aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen
zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt
insbesondere auch für die Aufhebung dieser
Regelung.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der
Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden
Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann
einvernehmlich durch eine Klausel ersetzt, die
wirtschaftlich und Ihrer Intension gemäß der
unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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